Urheber- & Designrecht

Das Urheberrecht dient – ebenso wie die gewerblichen Schutzrechte – dem Schutz der Ihnen als Urheber oder Inhaber der Nutzungsrechte zustehenden (Ausschließlichkeits-) Rechte, Ihrem geistigen Eigentum.

  • Durchsetzung oder Abwehr insbesondere von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Urheberrechten (Abmahnungen, einstweiliges Verfügungsverfahren und/oder Unterlassungs- und Schadensersatzklagen)
  • Prüfung der Schutzfähigkeit von Werken
  • Erstellen/ Prüfen von Lizenzverträgen bzw. Vereinbarungen zur Überlassung von Nutzungsrechten

Vor dem Hintergrund, dass auch Privatpersonen Inhaber von Urheberrechten sein können, stehe ich selbstverständlich auch diesem zu Fragen zum Urheberrecht ebenso jederzeit zur Verfügung, insbesondere

  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Bilder, Texte, Fotos etc.)
  • Abwehr von Ansprüchen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Bilder, Texte, Fotos etc.)
  • Abwehr von Ansprüchen wegen sog. Filesharings