Marken- & Kennzeichenrecht

Die Kanzlei Piller vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung & Abwehr markenrechtlichen Ansprüche

  • Außergerichtliche Abmahnungen
  • Gerichtliche Durchsetzung durch einstweilige Verfügungen sowie Klagen.

Wir vertreten wir Sie natürlich auch im Zusammenhang mit den entsprechenden Ansprüchen aus dem Kennzeichenrecht, wie z.B. dem Schutz der geschäftlichen Bezeichnung oder von Werktiteln.

Darüber hinaus betreuen wir Ihre Markenanmeldung.

Die Betreuung erstreckt sich bereits auf die frühzeitige Überprüfung Ihrer Markenzeichen auf Eintragungsfähigkeit, geht über die Unterstützung und Durchführung einer Markenrecherche für die gegenständlich anzumeldende Marke und die juristische Beratung hinsichtlich der Auswahl der Markenform (Wortmarke, Bildmarke, Formmarke) und findet ihre letzte Station in der Eintragung als nationale Marke, Gemeinschaftsmarke und/oder IR-Marke.

Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Domainrechts, wie z.B. Registrierung, Veräußerung, Durchsetzung von marken- und kennzeichen- rechtlichen Ansprüchen, Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen.