Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Recht am eigenen Bild
- Rechte des Fotografen
- Erteilung und Widerruf einer Einwilligung
Gerne erstellen wir auch entsprechende Verträge für Sie, wie z.B.
- Lizenzverträge
- Modell-Release-Verträge
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich im Hinblick auf die Durchsetzung oder Abwehr insbesondere von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Recht am eigenen Bild (Abmahnungen, einstweiliges Verfügungsverfahren und/oder Unterlassungs- und Schadensersatzklagen) zur Verfügung.